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Channel: Kommentare zu: Silber – Quo vadis? Es wird heiß in der Küche!
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Von: KommissarSchneider

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Du bist mir ja nen Schlaumeier :-) Aber auch du verteufelst zu Unrecht den Zinseszins denn der ist nur eine Folge einer viel wichtigeren Ursache: Die dauerhafte Guthabenhortung.

Natürlich ist es egal ob Guthaben stationär gehortet werden oder eine schnell zirkulierende Guthabenhortung vorliegt wo jeder mal schnell kurz hortet und dann weitergibt. Das ist natürlich alles Hortung.

Was ich meine ist, das die Guthabenhorter ihre Guthaben den Schuldnern direkt zufließen lassen, indem die Guthabenbesitzer vom Schuldner Waren etc. abkaufen. So kann endlich mal Guthaben (und Schuld) verschwinden bzw. getilgt werden.

Und dann fehlt dem Zinseszins die Kraft zum exponentiellen Wachsen. Denn ohne Basis-Guthaben wird der Zinseszins immer kleiner(!)

In dem Jesuspfennigbeispiel wird ja immer die ewige Guthabenhortung stillschweigend mit vorausgesetzt und NUR dann kann der Zinseszins exponentiell wachsen. Ohne DauerHortung kann eben in die Zinseszinsformel wenig bis gar nichts eingegeben werden. Und der Zinseszins wird dann immer kleiner und kleiner und geht gegen Null.

Sobald ich wieder die Guthabenhortung “EIN” schalte wächst der Zinseszins wieder exponentiell. Schalte ich die Guthabenhortung auf “AUS” wird der Zinseszins immer kleiner.

Guthabenhortung “AUS” bedeutet das die Guthabenbesitzer ihre Guthaben den Schuldnern zukommen lassen (gegen Ware etc.) damit die endlich Tilgen können und Guthaben und Schuld verschwinden.

Zinsguthaben sind wie ganz normale Guthaben und können natürlich getilgt werden. Denn auch Zinsguthaben steht ein Zinsschuldner gegenüber. Und der Zinsguthabenbesitzer darf eben auch nicht ewig horten sondern muss seinem Zinsschuldner eine reale Ware abkaufen etc. und ihm dann das Zinsguthaben zur Tilgung übergeben. Und “Puff” sind auch die Zinsen weg. Und damit hat der Zinseszins noch weniger Kraft zum wachsen.

Wird aber das Zinsguthaben dauerhaft gehortet… Peng, wächst der Zinseszins wieder exponentiell.

Noch ein ganz grundlegender Gedanke zum wirtschaftlich extrem schädlichen Geldguthaben-Dauerhorten:

Angenommen der Schuldner hat eine Tilgungsfrist von 1 Jahr, dann darf der Guthabenbesitzer auf keinen Fall 1 Jahr und 1 Tag horten. Denn sonst ist der Schuldner zwangsläufig pleite da der Guthabenhorter länger gehortet hat als der Schuldner Tilgungsfrist hatte.


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